Geschäftsbedingungen| GASSAN

Dies sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Liefer-, Zahlungs- und Verkaufsbedingungen der Gesellschaften mit beschränkter Haftung GASSAN DIAMONDS B.V. und Amsterdam Diamond Center B.V., letztere juristische Person, die u.a. unter dem Namen GASSAN Dam Square firmiert, wobei jede der beiden Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Rahmen des Abschlusses eines Fernabsatzvertrags im Folgenden als GASSAN bezeichnet wird

Definitionen:

In diesen Allgemeine Gschäftsnedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Bedenkzeit:

Die Frist, innerhalb welcher ein Käufer sein, in Artikel 4, genanntes Widerrufsrecht ausüben kann.

Verbraucher:

Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt und einen Fernabsatzvertrag mit Gassan abschließt.

Tag:

Kalendertag.

Dauerhafter Datenträger:

Jedes Mittel, welches es dem Verbraucher oder GASSAN ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen in einer Weise zu speichern, die eine künftige Abfrage und unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht.

Widerrufsrecht:

Die Möglichkeit des Käufers, den Fernabsatzvertrag innerhalb der Bedenkzeit zu widerrufen.

Fernabsatzvertrag:

Ein Vertrag, bei dem im Rahmen eines von GASSAN organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten bis einschließlich des Vertragsabschlusses der Webshop von GASSAN genutzt wird, oder ein im E-Mail-Verkehr geschlossener Vertrag, bei dem u.a. die Schaltfläche "Kontaktiere uns!" von GASSAN genutzt werden kann, sowie Verträge, die auf der Grundlage eines telefonischen Kontakts zwischen GASSAN und dem Verbraucher geschlossen werden.

Artikel 1

Artikel 1: Geltungsbereich
1.1 Für alle mit GASSAN, nachstehend auch als Verkäufer genannt, geschlossenen Verträge gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wurde dem Käufer der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.
1.3 Diese Bereitstellung erfolgt, indem der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher per Post oder elektronisch zur Verfügung gestellt wird - im letzteren Fall, sodass dieser vom Verbraucher leicht auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GASSAN auf elektronischem Wege eingesehen werden können und diese auf Wunsch des Verbrauchers auf elektronischem Wege oder auf anderem Wege kostenlos zugesandt werden.
1.4 Die Anwendbarkeit etwaiger Liefer- oder Zahlungsbedingungen oder anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers von GASSAN werden ausdrücklich abgelehnt.
1.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit dem Käufer, zu deren Ausführung GASSAN Dritte hinzuzieht.
1.6 Abweichungen und/oder Ergänzungen einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die jeweilige Vereinbarung und haben keine allgemeine Wirkung. Sie sind nur gültig, wenn und soweit sie schriftlich vereinbart wurden.
1.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer-, Zahlungs- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder zerstört werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich anwendbar.

Artikel 2

Artikel 2: Offers for respective quotes
Artikel 2: Angebote oder Kostenvoranschläge
2.1 Angebote oder Kostenvoranschläge des Verkäufers sind unverbindlich, es sei denn, die Kostenvoranschläge enthalten eine Annahmefrist.
2.2 Das Angebot oder der Kostenvoranschlag enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des angebotenen Produkts. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um dem Käufer eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen.
2.3 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, zu einem im Angebot angegebenen Preis zu liefern, wenn dieser Preis auf einem Druck- oder Schreibfehler oder auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Der Käufer kann daraus keine Rechte ableiten, wenn der Preis für denselben Artikel über einen anderen GASSAN-Vertriebskanal oder bei einem mit GASSAN verbundenen Unternehmen niedriger ist, als der angebotene und/oder ihm in Rechnung gestellte Preis.
2.4 Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und weitere Beschreibungen des Kaufgegenstandes sind so präzise wie möglich, aber nicht streng verbindlich. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Rechte ableiten kann.


Artikel 3

Artikel 3: Vereinbarung
3.1 Der Vertrag wird vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 dieses Artikels zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Käufer und der Einhaltung der in diesem Angebot festgelegten Bedingungen geschlossen. Telefonische Bestellungen führen erst dann zu einer Vereinbarung, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
3.2 Hat der Käufer das Angebot auf elektronischem Wege angenommen, bestätigt GASSAN den Eingang der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege.
3.3 Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen wird und der Käufer elektronisch zahlt, wird GASSAN hierfür angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
3.4 GASSAN kann sich über die Bonität des Käufers informieren oder vom Käufer weitere Informationen darüber verlangen, ob er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über alle Tatsachen und Umstände, die für GASSAN für die Frage, ob sie den Fernabsatzvertrag abschließen möchte, von Bedeutung sind. Wenn GASSAN auf der Grundlage dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag mit dem Käufer nicht abzuschließen, ist GASSAN berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Ausführung eines abgeschlossenen Vertrags zu knüpfen.
3.5 GASSAN stellt dem Käufer die folgenden Informationen mit dem Produkt zur Verfügung:

a. die Kontaktadresse von GASSAN, an die sich der Käufer mit etwaigen Reklamationen richten kann
b. die Bedingungen und die Art und Weise, unter der der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann
c. Informationen über Garantien und bestehende Kundendienstleistungen
3.6 Wenn sich die Preise für Materialien, Rohstoffen oder Halbfabrikaten, Frachten, Steuern, Wechselkursen und/oder anderen Kostenfaktoren des Verkäufers in der Zeit zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Lieferdatum erhöht haben, ist der Verkäufer berechtigt einen höheren Verkaufspreis entsprechend der Selbstkosten-Preiserhöhung zu berechnen.
3.7 Der Verkäufer ist berechtigt, während der Ausführung des Vertrages, auf Kosten des Käufers Sicherheiten hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers zu verlangen.
3.8 Die von dem Verkäufer verkauften Waren sind für den "Eigengebrauch" des Käufers bestimmt. Der persönliche Gebrauch umfasst auch den privaten Gebrauch durch Familienmitglieder, Verwandte und/oder Freunde des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, die von GASSAN gekauften Waren nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GASSAN weiterzuverkaufen oder anderweitig anderen Händlern und/oder Wiederverkäufern zur Verfügung zu stellen, unter Androhung einer sofort fälligen und zahlbaren Geldstrafe von € 25.000,-- für jeden Verstoß, unbeschadet des Rechts von GASSAN auf volle Entschädigung.

Artikel 4

Artikel 4: Widerrufsrecht
4.1 Beim Kauf von Produkten hat der Käufer die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von sieben Werktagen aufzulösen, sofern es sich nicht um ein persönliches Produkt handelt. Diese Bedenkzeit von sieben Werktagen beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts beim Verbraucher oder zumindest bei seinem Vertreter.
Im Falle besonderer Wünsche des Käufers in Bezug auf den Kauf, aufgrund derer die Wünsche des Käufers als persönliches Produkt betrachtet werden können, hat der Käufer nicht die Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen. Vor dem Kauf eines personalisierten Produkts wird GASSAN den Käufer darüber informieren, dass es sich um ein personalisiertes Produkt handelt.    
4.2 Während der oben genannten Bedenkzeit von sieben Werktagen wird der Käufer das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur auspacken oder verwenden, wie es für die Beurteilung der Frage, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Wenn er sein Widerrufsrecht ausübt, wird er das Produkt mit allem gelieferten Zubehör und im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Anweisungen von GASSAN an GASSAN zurücksenden.

Artikel 5

Artikel 5: Kosten im Falle des Widerrufs
5.1 Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, werden die Kosten der Rücksendung des Produkts von ihm getragen.

Artikel 6

Artikel 6: Lieferung
6.1 Die Lieferung erfolgt durch Versand von GASSAN an den Käufer oder durch Lieferung an den Käufer oder seinen Vertreter.
6.2 Lieferort ist die Adresse, die der Käufer GASSAN mitgeteilt hat.
6.3 GASSAN wird angenommene Aufträge zügig, spätestens innerhalb von 30 Tagen, ausführen, sofern keine längere Lieferfrist vereinbart wurde. Verzögert sich die Lieferung oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so wird dies dem Käufer spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung mitgeteilt. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen.
6.4 Von GASSAN genannte Lieferzeiten können niemals als Fristen angesehen werden. Bleibt der Lieferverzug in zumutbarem Rahmen oder ist GASSAN nicht zuzuschreiben, so ist dies für den Käufer kein Grund, Schadenersatz zu fordern.
6.5 Sollte der Verkäufer dennoch für die Überschreitung einer Frist haftbar gemacht werden, so beschränkt sich seine maximale Haftung auf die Höhe des Gewinns von GASSAN im Rahmen des betreffenden Verkaufs. GASSAN haftet niemals für entgangenen Gewinn, erlittene Verluste, entstandene Kosten, immaterielle Schäden einschließlich emotionaler Schäden oder Stagnation-Schäden des Käufers.
6.6 Wenn sich die Lieferung eines vom Käufer bestellten Produkts als unmöglich erweist, wird sich GASSAN bemühen, einen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Lieferung wird klar und verständlich mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Das Widerrufsrecht gilt selbstverständlich auch für den Ersatzartikel, es sei denn, es handelt sich um ein persönliches Produkt im Sinne von Artikel 4.1.
6.7 Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts der gekauften Produkte liegt bei GASSAN bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer oder seinen Vertreter. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts auf den Käufer über.

Artikel 7

Artikel 7: Zahlung
7.1 Grundsätzlich werden alle von GASSAN verkauften Artikel vom Käufer vor der Lieferung bezahlt, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Rechnungen für von GASSAN gelieferte Waren werden an die von dem Käufer angegebene Rechnungsadresse gesendet.
7.3 Alle von GASSAN angegebenen Preise enthalten die Mehrwertsteuer und beinhalten alle Kosten für die Versicherung gegen Beschädigung, Verlust und/oder Diebstahl bis zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts an den Käufer oder seinen Vertreter, sofern im Voraus nicht etwas anderes vereinbart wurde.
7.4 Der Verkäufer ist berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht an Gegenständen, die er möglicherweise im Besitz des Käufers hat, bis zur vollständigen Bezahlung seiner gesamten Forderung gegen den Käufer auszuüben.

Artikel 8

Artikel 8: Reklamationen
8.1 Eine Reklamation des Käufers, in dem die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, kann nach Ablauf der in Artikel 4.1 genannten Frist von sieben Werktagen nicht mehr gegenüber GASSAN geltend gemacht werden.  Bei Überschreitung dieser Frist erlischt jeder Anspruch auf Reklamation. Reklamationen von gebrauchten Waren werden unter keinen Umständen akzeptiert.
8.2 Bei der Reklamation sind Datum und Nummer der jeweiligen Rechnung anzugeben. Ferner hat der Käufer kein Reklamationsrecht, wenn er hinsichtlich der Kaufsache keinen gültigen, ausgefüllten Garantieschein vorlegen kann.
Die Gewährleistungspflicht von GASSAN gegenüber dem Käufer geht in keinem Fall über die Gewährleistungspflicht hinaus, die der Lieferant des von GASSAN verkauften Gegenstandes gegenüber GASSAN hat.
8.3 Ein Anspruch des Käufers auf deutlich erkennbare Mängel oder Schäden an der gelieferten Ware kann gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden, wenn der Käufer diese Mängel und/oder Schäden nicht auf dem Lieferschein oder dem Transportdokument vermerkt hat oder der Spediteur kein offizielles Protokoll darüber erstellen ließ.
8.4 Der Nachweis, dass die gelieferten Waren nicht vertragsgemäß ist, muss vom Käufer erbracht werden.
8.5 Wenn der Käufer beim Verkäufer Reklamationen bezüglich der gelieferten Waren vorbringt, hat der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die Ware mit der gebotenen Dringlichkeit zu inspizieren und zu untersuchen. Der Verkäufer wird erforderlichenfalls weitere Untersuchungen in der am wenigsten belastenden Weise durchführen, zu der der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit geben muss, gegebenenfalls durch Herausgabe der Ware. Alle angemessenen, tatsächlichen Kosten der notwendigen Untersuchung gehen zu Lasten des Käufers, falls sich die Beanstandungen als unbegründet herausstellen.
8.6 Geringfügige Abweichungen der gelieferten Waren, sowohl in Bezug auf Maße, Farbe, Form und Verpackung, können für den Käufer kein Grund sein, die Bestellung nach Ablauf der in Artikel 4.1 genannten Frist von sieben Werktagen zu stornieren und/oder die gelieferten Waren nicht anzunehmen oder vom Verkäufer Schadensersatz zu verlangen. Das Gleiche gilt für Änderungen durch den Lieferanten/Hersteller, von dem der Verkäufer seine Waren bezieht, sofern die Änderungen die Waren nicht wesentlich beeinträchtigen.
8.7 Rechtzeitig eingereichte Reklamationen werden auch dann nicht bearbeitet, wenn sich herausstellt, dass Dritte etwas an der vom Verkäufer gelieferten Ware verändert oder repariert haben.

Artikel 9

Artikel 9: Höhere Gewalt
9.1 Unter höherer Gewalt wird folgendes verstanden: jede Situation, in der der Verkäufer seine Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht erfüllen kann, infolge von Umständen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat und die ihm aufgrund des Gesetzes oder einer vom Verkäufer gegebenen Garantie nicht zugeschrieben werden kann.
9.2 Wenn nach Abschluss eines Vertrages herausstellt, dass die Ausführung für den Verkäufer infolge höherer Gewalt schwierig oder unmöglich wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Aufträge, soweit sie noch ausgeführt werden müssen, nach seinem Ermessen zu kündigen oder deren Ausführung auszusetzen, wobei der Käufer in diesen Fällen so schnell wie unter Berücksichtigung der Umstände des Falles möglich zu informieren ist.
9. 3 Als höhere Gewalt gelten insbesondere, soweit diese nicht bereits in den Bestimmungen des Absatzes 1 enthalten ist, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Krankheiten, Naturkatastrophen, Entscheidungen über Einfuhrquoten, Entscheidungen über die Lieferung notwendiger Teile, Materialien, Rohstoffen und/oder Halbfabrikaten, Transportschwierigkeiten, einschließlich Verkehrsstaus, Streiks oder Arbeitsunruhen, Unterbrechung der Versorgung durch Versorgungsunternehmen, Feuer und andere schwerwiegende Störungen im Geschäft von GASSAN oder den Lieferanten von GASSAN. Als höhere Gewalt gilt ausdrücklich die Unmöglichkeit der Lieferung durch GASSAN infolge des Verzugs eines Lieferanten von GASSAN.
9.4 Im Falle höherer Gewalt hat GASSAN das Recht - die Lieferfrist um die Dauer höherer Gewalt zu verlängern oder den Vertrag aufzulösen, sofern er noch nicht ausgeführt wurde, ohne dass GASSAN in irgendeiner Form zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist, außer gemäß den Bestimmungen von Artikel 78 des Buches 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 10

Artikel 10: Haftung
10.1 Die Haftung des Verkäufers ist im Falle höherer Gewalt seinerseits ausgeschlossen. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt , den Vertrag ganz oder teilweise wegen dauerhafter oder vorübergehender Unmöglichkeit der Leistung aufzulösen.
10.2 GASSAN haftet niemals für Schäden, die durch das Tragen und/oder die Abnutzung an den verkauften Waren entstehen, sowie für den Verlust von Steinen aus Schmuck und/oder Uhren. Dieses Risiko geht zu Lasten des Käufers.
Darüber hinaus besteht auch bei Aufträgen des Käufers zum Setzen von Steinen und/oder bei Aufträgen des Käufers für Gravurarbeiten ein Risiko, einschließlich des Schadensrisikos für den Käufer.
10.3 Im Falle einer Haftung des Verkäufers gemäß Artikel 10 ist die Haftung jederzeit auf einen Betrag beschränkt, der maximal 100% des Rechnungsbetrags entspricht. Der Verkäufer haftet niemals für entgangenen Gewinn, erlittene Verluste, entstandene Kosten, immaterielle Schäden einschließlich emotionaler Schäden oder Stagnation-Schäden des Käufers.
10.4 GASSAN haftet nicht für Schäden infolge von Mängeln in der Software von Gasan, einschließlich des Vorhandenseins eines Virus darin, es sei denn, ein möglicher Schaden beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen.

Artikel 11

Artikel 11: Rechtsstreitigkeiten
11.1 Für alle Verträge mit GASSAN gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.2 Streitigkeiten, die zwischen GASSAN und dem Käufer entstanden sind, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.